Einsatzgebiet

Anfragen werden an Fachbetriebe in Zürich und im angrenzenden Grossraum weitergeleitet — von der Stadt Zürich über Glattal, Limmattal und Zimmerberg bis ins Knonaueramt und nach Winterthur.

Regionen im Überblick

Die Region unterscheidet sich stark im Baubestand: In der Stadt Zürich stehen viele Mehrfamilienhäuser aus der Zwischenkriegs- und Nachkriegszeit mit Kastenfenstern oder frühen Isolierverglasungen, oft in Kernzonen mit Vorgaben der Denkmalpflege. Glattal und Limmattal sind stärker durch Einfamilienhäuser und Siedlungsbau der 1960er- bis 1990er-Jahre geprägt, Zimmerberg und das Knonaueramt durch ländlichere Streubauweise mit älterem Baubestand am Zürichsee-Hang beziehungsweise im ländlichen Säuliamt. Winterthur hat, ähnlich der Stadt Zürich, einen hohen Anteil an Altbauquartieren mit eigenen kommunalen Bauvorschriften.

Ist Ihre Gemeinde nicht aufgeführt, fragen Sie trotzdem an — massgebend ist, ob ein passender Fachbetrieb das Projekt in angemessener Fahrzeit erreichen kann, nicht eine starre Liste.

Klima und Lage

Das Mittelland-Klima mit kalten, oft neblig-feuchten Wintern und warmen Sommern beansprucht Dichtungen und Rahmenmaterial stärker als ein mildes Klima; besonders an Lagen mit direkter Wetterseite oder in Seenähe (etwa am Zimmerberg) lohnt sich eine sorgfältige Wahl der Verglasung und des Rahmenmaterials. An verkehrsnahen Lagen, etwa entlang der Ausfallachsen der Stadt Zürich oder Winterthurs, ist Schallschutzglas häufiger ein Thema als in ruhigeren Wohnquartieren.

Welches Material sich für welche Lage eignet, hängt neben dem Klima auch vom Gebäudetyp ab: Ein freistehendes Einfamilienhaus im Knonaueramt hat andere Anforderungen an Wind- und Schlagregendichtigkeit als eine Wohnung in einem städtischen Mehrfamilienhaus. Der Materialvergleich zeigt, welches Rahmenmaterial für welchen Anwendungsfall spricht.

Eine Anfrage für die ganze Region

Das Formular ist für alle genannten Regionen dasselbe — die Angabe von PLZ und Ort im Antragsformular entscheidet, welcher Fachbetrieb die Anfrage erhält. Eine kantonsübergreifende Anfrage, etwa für ein Ferienhaus ausserhalb des Kantons Zürich, wird nicht vermittelt; das Einsatzgebiet endet am beschriebenen Grossraum.

Besonderheiten in der Stadt Zürich

In Kernzonen und bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz oder im Inventar der Denkmalpflege stehen, gelten für einen Fensterersatz oft strengere Vorgaben zu Material, Farbe und Profilform als bei einem gewöhnlichen 1:1-Ersatz. Ob ein Gebäude betroffen ist, klärt sich am einfachsten mit einer kurzen Rückfrage bei der zuständigen Bauabteilung, bevor eine Offerte eingeholt wird.

Energie-Vorgabe im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich muss ein im Rahmen eines Umbaus ersetztes Fenster einen Uw-Wert von höchstens 1.0 W/m²K erreichen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, in welcher Gemeinde des Kantons das Gebäude steht, und ist bei der Materialwahl mitzudenken. Mehr dazu im Überblick zum Fensterersatz.

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